Um unser Engagement für die Gesundheit und Sicherheit unserer Kunden zu verstärken und Sie vor unvorhergesehenen Ereignissen zu schützen, werden Sie, wenn Sie direkt bei uns buchen, im Jahr 2021 von einer kostenlosen Krankenversicherung profitieren, die Covid-19 abdeckt.

Sie müssen dafür nichts tun, denn die Versicherung wird automatisch zu Ihrer Buchung hinzugefügt und Sie sind vom Zeitpunkt Ihrer Ankunft im Hotel bis zum Auschecken versichert.

Unsere Krankenversicherung bei Europ Assistance ist bei Direktbuchungen per Telefon, E-Mail oder über die offizielle Website inbegriffen.

Einzelheiten und vollständige Versicherungspolice ansehen

Die Versicherung ist für Aufenthalte im Jahr 2021 für die jeweilige Aufenthaltsdauer gültig.

Diese neue Krankenversicherung ergänzt unsere strengen Gesundheits- und Sicherheitsprotokolle

Bitte denken Sie daran, im Krankheitsfall oder nach einem Unfall zuerst diese Nummer anzurufen: +34 91.514.99.60

Die Versicherung beinhaltet:

Ab Donnerstag 3. Juni 2021 ist es möglich, die Tests im Hotel Pure Salt Port Adriano zu machen. Verfügbar von Montag bis Samstag.

Inbegriffen sind Arztbesuche, von einem Arzt beim ersten Besuch verschriebene Medikamente, Krankenhauskosten und Kosten für den Krankenwagen, wenn dieser von einem Arzt für einen örtlichen Transport angefordert wird. Die Übernahme von Arztkosten im Land Ihres Wohnsitzes ist in den Fällen ausgeschlossen, in denen der Versicherte ein Begünstigter des dortigen Krankversicherungssystems ist. Ausgenommen sind Fälle, in denen der Versicherte aus dringenden Gründen in ein Krankenhaus verlegt werden muss, das nicht unter diesen Versicherungsschutz fällt. Nicht inbegriffen sind Kosten für Medikamente und Arzneimittel, die sich aus der zeitlichen Verlängerung der ursprünglich verschriebenen Behandlung oder aufgrund chronischer Krankheiten ergeben.

Bei Notfallbehandlungen. Ausgenommen sind endodontische Behandlungen, ästhetische Rekonstruktionen früherer Behandlungen, Prothesen, Abdeckungen und Implantate.

Wenn von der Versicherungsgesellschaft genehmigt. Zum Zweck der Rückführung wird die im Hotelvertrag angegebene Adresse berücksichtigt.

Transport Hotel in das nächstgelegene Krankenhaus und zurück, nur im Falle einer schweren Krankheit oder eines Unfalls, die eine sofortige Konsultation erfordern, weswegen der Arztbesuch nicht abgewartet werden kann.

Wenn es von einem Arzt verschrieben wurde und es unmöglich ist, zu reisen.

Wenn die Begleitpersonen nicht wie geplant zurückkehren können, erfolgt der Transport zum Wohnsitz des Versicherten.

Wenn der Versicherte länger als 5 Tage ohne Begleitung eines Familienmitglieds im Krankenhaus liegt, wird ein Hin- und Rückreiseticket für eine Begleitperson ausgestellt.

Wenn der Versicherte länger als 5 Tage ohne Begleitung eines Familienmitglieds im Krankenhaus liegt, wird ein Hin- und Rückreiseticket für eine Begleitperson ausgestellt.

Wenn der Versicherte länger als 5 Tage ohne Begleitung eines Familienmitglieds im Krankenhaus liegt, sind die Kosten für einen Hotelaufenthalt gegen Vorlage der Originalrechnungen und bis zu der pro Tag festgelegten Höchstgrenze inbegriffen.

Reist der Versicherte mit pflegebedürftigen Personen oder Kindern unter 14 Jahren, die ebenfalls versichert sind, und kann sich aufgrund einer plötzlichen Krankheit oder eines Unfalls nicht um sie kümmern, erhält eine von der Familie im Herkunftsland benannte Person ein Hin- und Rückreiseticket als Begleitung oder EUROP ASSISTANCE stellt so schnell wie möglich eine für die Begleitung bei der Rückkehr benannte Person zur Verfügung.

Entsendung eines Arztes und Fahrtkosten für den ersten Besuch. Ausgeschlossen sind lebensbedrohliche Unfälle, um die sich öffentliche Dienstleister kümmern.

Auf Anfrage Entsendung eines Krankenwagens für nicht dringende Fälle, je nach Verfügbarkeit. Die Kosten werden vom Versicherten getragen.

Falls der Versicherte ins Krankenhaus eingewiesen werden muss. Kosten für die Verlängerung des Aufenthalts von Begleitpersonen, die mitversichert sind, bis zu der pro Tag festgelegten Höchstgrenze.

Bei einem Krankenhausaufenthalt des Versicherten werden die Fahrtkosten vom Hotel zum Krankenhaus und umgekehrt bis zu der pro Tag festgelegten Höchstgrenze erstattet.

Wenn der Versicherte ins Krankenhaus eingeliefert wird und keine Begleitperson anwesend ist, sind der Aufenthalt und das Frühstück für eine Begleitperson, die zur Begleitung gekommen ist, bis zu der pro Tag festgelegten Höchstgrenze gedeckt, sofern das Krankenhaus diese Leistung erbringt und sie medizinisch notwendig ist. Sie ist nicht kombinierbar mit anderen Bestimmungen zur Deckung der Ausgaben einer Begleitperson im Hotel.

Klärung von Fragen in Hinblick auf Blutbilder, Medikamente, etc. Tipps, an welche Stelle man sich im Notfall wenden sollte. Am Telefon werden keine Rezepte ausgestellt. Service verfügbar von 9 bis 21 Uhr.

Überführung der sterblichen Überreste an den Ort der Beerdigung oder Einäscherung innerhalb Ihrer Wohngemeinde sowie die Kosten für die Einbalsamierung, den obligatorischen Mindestsarg und die Verwaltungsformalitäten.

Nicht enthalten sind die Kosten für Beerdigung und Bestattung. Wenn die Einäscherung vor dem Transport erfolgt, sind Einäscherung, Überstellung und, falls dies aus rechtlichen und organisatorischen Gründen notwendig ist, die Anwesenheit eines Familienmitglieds abgedeckt.

Falls niemand die sterblichen Überreste nach Hause begleiten kann, erhält eine von der Familie im Herkunftsland benannte Person für die Begleitung ein Hin- und Rückreiseticket. Die Aufenthaltskosten bis zu der pro Tag festgelegten Höchstgrenze werden erstattet.

Bis zur festgesetzten Höchstgrenze und nur im Fall des Todes des Versicherten, eines schweren Unfalls mit Krankenhausaufenthalt, eines Krankenhausaufenthalt eines mitversicherten Familienangehörigen, schwerer Schäden, die auf Feuer, Explosion, Raub oder Naturgewalten zurückzuführen sind, im Wohnsitz oder Zweitwohnsitz des Versicherten oder in seinen provisorischen Räumlichkeiten, falls der Versicherte Freiberufler ist oder ein Unternehmen leitet und falls seine Anwesenheit unbedingt erforderlich ist wegen einer Entlassung, die nicht auf ein Disziplinarverfahren zurückzuführen ist, oder einer Versetzung, die einen Wechsel des Wohnsitzes nach sich zieht, um eine neue Stelle anzutreten, die er die vorangegangenen sechs Monate nicht bekleidet hat, oder wenn der Versicherte als Partei, Gerichtszeuge oder Mitglied einer Jury berufen wurde.